Rechtliches
AGB Arbeitnehmerüberlassung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der B&G Projects GmbH für die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Auch als AGB Personalvermittlung verfügbar.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der B&G Projects GmbH (nachfolgend „Personaldienstleister“) im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Entleiher“).
Abweichende Bedingungen des Entleihers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Personaldienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Arbeitnehmerüberlassung
Der Einsatz erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Der Personaldienstleister überlässt dem Entleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung; ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem überlassenen Arbeitnehmer wird dadurch nicht begründet.
Der Personaldienstleister bleibt Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer und trägt die Verantwortung für Lohnzahlung, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
3. Weisungsrecht
Der Entleiher übt während der Dauer der Überlassung das arbeitsbezogene Weisungsrecht aus. Er ist verpflichtet, die überlassenen Arbeitnehmer ausschließlich für die vereinbarten Tätigkeiten einzusetzen.
Eine Veränderung des Einsatzortes oder der Tätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Personaldienstleisters.
4. Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz
Der Entleiher trägt während der Überlassung die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung am Einsatzort und weist die überlassenen Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend ein.
Der Entleiher stellt sicher, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Gleichstellungsgrundsatz nach § 8 AÜG, entsprechen, und erteilt dem Personaldienstleister die hierfür erforderlichen Auskünfte.
5. Vergütung
Der Entleiher verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Entleiher bestätigten Tätigkeitsnachweise. Einwendungen gegen die Abrechnung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, geltend zu machen.
6. Übernahme von Mitarbeitern
Beabsichtigt der Entleiher, einen überlassenen Arbeitnehmer in ein eigenes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, ist dies dem Personaldienstleister vorab anzuzeigen. In diesem Fall wird eine Vermittlungsprovision nach gesonderter Vereinbarung fällig.
7. Haftung
Der Personaldienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für die Auswahl der Arbeitnehmer beschränkt sich auf eine sorgfältige Auswahl anhand der vom Entleiher mitgeteilten Anforderungen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
9. Datenschutz
Der Personaldienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Personaldienstleisters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen: info@bug-projects.com