Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen: EU, Westbalkan oder Ukraine?
Wie schnell ausländische Mitarbeiter anfangen können, hängt vor allem von ihrer Herkunft ab. Die drei Wege für Arbeitgeber im Überblick: EU, Westbalkan, Ukraine.
„Wann kann er anfangen?“ ist die erste Frage jedes Arbeitgebers. Die ehrliche Antwort hängt weniger von der Person ab als von ihrem Pass. Wer ausländische Mitarbeiter einstellen will, hat es in der Praxis mit drei Wegen zu tun.
1. EU-Bürger: kein Visum, keine Arbeitserlaubnis
Bürger aus EU-Staaten wie Rumänien, Bulgarien, Ungarn, der Slowakei oder Kroatien dürfen in Deutschland arbeiten wie deutsche Staatsangehörige. Sie brauchen kein Visum und keine Arbeitserlaubnis; nach dem Umzug melden sie ihren Wohnsitz beim Bürgeramt an.
Für Sie heißt das: Sobald Sie sich für einen Kandidaten entschieden haben, bestimmen vor allem Kündigungsfrist, Anreise und Unterkunft den Starttermin. Ein Start in wenigen Wochen ist realistisch.
2. Westbalkan: Arbeitsplatzangebot, Zustimmung, Visum
Die Westbalkanregelung erlaubt Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien eine Beschäftigung in Deutschland, auch ohne anerkannten Berufsabschluss. Voraussetzung sind:
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot von Ihnen,
- die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die unter anderem die Arbeitsbedingungen prüft,
- ein Visum, beantragt bei der deutschen Auslandsvertretung.
Die Zahl der Zustimmungen ist pro Jahr begrenzt, und die Termine bei den Auslandsvertretungen sind knapp. Planen Sie mehrere Monate ein. Wichtig für Personaldienstleister: Eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist auf diesem Weg in der Regel ausgeschlossen.
3. Ukraine: Arbeit mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24
Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, dürfen arbeiten. Maßgeblich ist, was im Aufenthaltstitel steht. Der Schutzstatus ist befristet; behalten Sie das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis im Blick.
Fachkräfte: die Anerkennung kommt dazu
Für Helfertätigkeiten reicht der passende Aufenthaltsstatus. Wer als Fachkraft in einem reglementierten Beruf arbeiten soll, etwa als Pflegefachkraft, braucht zusätzlich die Anerkennung seines Abschlusses und oft einen Sprachnachweis. Das verlängert den Weg, manchmal um Monate. Mehr dazu auf unserer Seite Pflegepersonal.
Was Sie als Arbeitgeber vorbereiten sollten
- Eine klare Stellenbeschreibung: Tätigkeit, Schichtmodell, Lohn, Sprachniveau, Einsatzort.
- Ein realistischer Starttermin je nach Weg: EU in Wochen, Visum in Monaten.
- Unterkunft: Für Mitarbeiter, die neu nach Deutschland kommen, entscheidet sie oft über die Zusage.
- Einarbeitung: Wer in den ersten Tagen einen festen Ansprechpartner hat, bleibt länger.
So arbeiten wir
B&G Projects findet Personal für jede Branche, von Lager und Logistik über Bau und Handwerk bis Gastronomie und Hotel. Wir rekrutieren in allen EU-Staaten, auf dem gesamten Balkan und in der Ukraine und sprechen jeden Kandidaten persönlich in seiner Sprache. Einen Starttermin nennen wir erst, wenn die Unterlagen geprüft sind.
Schreiben Sie uns Branche, Position, Anzahl, Starttermin und Einsatzort an info@bug-projects.com. Anfragen per E-Mail bearbeiten wir vorrangig.
Häufige Fragen
Wie schnell kann ein Mitarbeiter aus dem Ausland anfangen?
EU-Bürger oft innerhalb weniger Wochen, weil sie weder Visum noch Arbeitserlaubnis brauchen. Kandidaten aus Drittstaaten brauchen ein Visum; über die Westbalkanregelung dauert das in der Regel mehrere Monate. Kommt eine Anerkennung des Berufsabschlusses hinzu, kann es länger dauern.
Welche Länder gehören zur Westbalkanregelung?
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Zahl der Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit ist pro Jahr begrenzt.
Wer ist Arbeitgeber, wenn B&G Projects vermittelt?
Sie. B&G Projects ist Personalvermittler: Wir finden, prüfen und begleiten die Kandidaten, der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter geschlossen.